Die Haftung
Das strafrechtliche Verfahren wurde im Juni 1992 mit der rechtskräftigen Verurteilung von 10 Angeklagten abgeschlossen. Wegen fahrlässiger Verursachung einer Katastrophe und mehrfacher fahrlässiger Tötung wurden verurteilt: die Erbauer und Betreiber des oberen Beckens, welches als erstes einstürzte: Bergwerkdirektoren und leitende Angestellte der Gesellschaften, die zwischen 1969 und 1985 am Entscheidungsprozess bezüglich des Baus und der Erhöhung des oberen Beckens beteiligt waren; die Verantwortlichen der Minenaufsichtsbehörde der Autonomen Provinz Trient, die sämtliche Kontrollen der Deponie unterlassen hatten. Zur Schadenersatzleistung wurden als zivilrechtlich Verantwortliche für das Verschulden ihrer Angestellten verurteilt: die Gesellschaften, die im betreffenden Zeitraum die Konzession für das Bergwerk Prestavèl